Infos für Patientinnen
Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung (Jahreskontrolle)
Ein offenes Wort vorab:
Die Krebsvorsorgeuntersuchung, auch "Jahreskontrolle" genannt,
verstehe ich als eine möglichst umfassende gynäkologische Untersuchung
zur Früherkennung und damit ggf. zur Vermeidung drohender Zell-Erkrankungen,
besonders im Hinblick auf "Krebs".
Sie ist vielschichtig und nicht mal eben so schnell nebenbei vorzunehmen.
Sie betrifft die weiblichen Organe im Unterbauchbereich - innen und aussen.
Dabei sehe ich es als als meine Sorgfaltspflicht an, auch technische Hilfsmittel
wie Ultraschall, Kolposkopie und Mikroskopie einzusetzen, um am Ende eine
verlässliche Aussage zu treffen.
Dass das manchmal die Krankenkassen anders sehen und verlockende Zahlungsvergünstigungen
ausserhalb einer möglichen Franchise, unter Ausklammerung verschiedener
wichtiger Diagnostikmassnahmen (z.B. Ultraschall) anbieten, ist in meinen
Augen unfair und dient nicht dem Vertrauen in eine valide Vorsorge.
Besonders eigenartig finde ich es dann, wenn der Versicherte sich NACH
der Untersuchung darüber beschwert, dass der Arzt sich nicht an die
Vorgaben der Krankenkasse gehalten hat!
Für mich bedeutet dies nichts anderes, als die Aufforderung, die
Untersuchung doch bitte ungenauer und weniger sorgfältig durchzuführen.
Qualität im Gesundheitswesen, bezüglich der Gesunderhaltung und im Hinblick auf Krankheitsvermeidung und Sorgfalt, sollte nicht von Wirtschaftsunternehmen (Krankenkassen) bestimmt werden!
Wehret den Anfängen - da sollten wir aus den Entwicklungen im grossen Nachbarland lernen!Im Zweifelsfall einfach bei der Krankenversicherung nachfragen - und wenn nötig: wechseln.
Die Krebsvorsorgeuntersuchung ist eine wichtige Untersuchung
zur Früherkennung von Zellveränderungen am Muttermund, bei denen
die Gefahr der bösartigen Entartung auftreten könnte.
Sie weist mehrere Untersuchungsbestandteile auf (bimanuelle Untersuchung,
Kolposkopie, zytologischer Abstrich, bakteriologische Nativuntersuchung,
transvaginaler Ultraschall) die alle dazu beitragen, die Sicherheit des
Aussage zu untermauern.
Dabei wird die „Zervixzytologie“ (die feingewebliche
Untersuchung von Zellen unter dem Mikroskop) gerne als wichtigster Bestandteil
dieser Methode angesehen – jedoch ist sie alleine nicht ausreichend.
Eine Kolposkopie, bei der die Haut-Oberfläche des Muttermundes direkt
betrachtet wird, sollte immer zusätzlich durchgeführt werden,
da dadurch bereits wesentliche Erkenntnisse zum Gesundheitszustand der
Zellen gewonnen werden können.
Unerlässlich ist es jedoch bei einem abnormalen „PAP-Befund“
(graduelle Einteilung der Zellveränderungen nach Papanicolau) mit
Hilfe der Kolposkopie abzuklären, wo die Veränderung genau liegt.
Nur durch die Kolposkopie kann die Lage, die Ausdehnung und die Qualität
einer Zellveränderung genau gesehen und erkannt werden.
Kolposkopie
Die Kolposkopie wurde 1925 von Hans Hinselmann als Untersuchungsmethode
in die Gynäkologie eingeführt. Wichtigster Bestandteil war dabei
der Einsatz eines optischen Systems, ähnlich dem Mikroskop, das es
möglich machte, Erkrankungen der Zelloberfläche von Vulva, Vagina
und Portio mit einer 3,5- bis 30fachen Vergrößerung zu studieren.
Zusätzlich wurde die Betrachtung der Oberfläche der Haut verfeinert
durch den Einsatz von Essigsäure und Jod (Schillersche Jodprobe).
Der Einsatz dieser Substanzen bewirkte eine Farbveränderung der Haut,
die in Intensität und Ausdehnung Rückschlüsse auf mögliche
Krankheitsprozesse und ihre Entwicklung ermöglichte.
Zudem wurden diese nun sichtbaren Veränderungen in einer konsequenten
Weise benannt, es wurden Stadieneinteilungen geschaffen - eine Nomenklatur
-, die mehrmals "modernisiert" wurde.
Man unterscheidet normale kolposkopische Befunde, wobei die Hautoberfläche am Muttermund gleichmäßige Strukturmuster ausweist, die auch, abhängig vom Zyklus der Frau und unter Einsatz von Essigsäure und Jod, immer in ähnlicher Weise bei „Normalität“ zu sehen sind.
Der abnorme kolposkopische Befund ist der, bei dem
unregelmäßige Muster gesehen werden, verdeutlicht z.B. durch
den Einsatz einer Essigsäure- oder einer Jodlösung.
Zur weiteren Feindiagnostik kann dann noch eine Gewebeprobe aus dem auffälligen
Bezirk entnommen werden.
Jeder abnorme kolposkopische Befund muss bioptisch abgeklärt werden.
Die kolposkopisch-gezielte Biopsie stellt hier den Goldstandard dar.
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Darmkrebs-Früherkennung
Dem Ziel, Krebs beim Menschen heilen zu können, ist man zumindest für einige Geschwulstarten heute einen ganzen Schritt näher als noch vor einigen Jahren. Zu den Krebsarten, die heute erfolgreich behandelt werden können, zählen zum Beispiel Hodenkrebs beim Mann oder manche Arten der Leukämie bei Kindern.
Andere Tumoren können heute durch frühzeitige Erkennung erfolgreich vermieden oder geheilt werden. Hierzu gehört ganz klar der Dickdarmkrebs, der nicht selten ist: immerhin tritt er bei 6 von 100 Personen auf.
Dickdarmkrebs entsteht über Jahre aus Vorstufen
Seit einigen Jahren weiß man, dass sich Dickdarmkrebs schon viele
Monate bis Jahre vor seiner eigentlichen Entstehung durch sogenannte "Polypen"
im Darm ankündigt.
Diese Polypen sind zunächst gutartige Geschwülste der Darmwand,
die erst spät zu bösartigem Darmkrebs entarten. Durch eine frühzeitige
Erkennung dieser Vorstufen kann Darmkrebs also effektiv verhindert werden.
Bei Erkennung des Darmkrebses im Frühstadium sind die Heilungschancen
heute mit über 90% außerordentlich gut.
Effektive Vorsorge durch Darmspiegelung
Die Dickdarmspiegelung (Koloskopie) ist die einzige Methode, den Darmkrebs in seinen frühen Formen oder gar dessen Vorstufen mit einer Sicherheit von fast 100% zu diagnostizieren.Nutzen Sie diese Chance! Eine Koloskopie ist meist weitaus weniger unangenehm als vielfach berichtet wird. Es konnte gezeigt werden, dass durch diese einmalige Untersuchung (eine Wiederholungsuntersuchung nach 10 Jahren ist empfehlenswert) viele Darmkrebsfälle vermieden werden können.
Der Test auf okkultes Blut
Bereits seit vielen Jahren wird ein Test auf okkultes (verborgenes) Blut
im Stuhl eingesetzt. Bei diesem so genannten "Haemoccult-Test"
wird Stuhl auf ein Filterpapier gegeben und mit einer chemischen Reaktion
untersucht.
Der Test gibt einen Hinweis auf eine Bedrohung - die Erkennungsrate für
Dickdarmkrebs liegt um 50%. Es entstehen leider viele falsch positive Befunde,
da aus verschiedenen Gründen (z.B. auch fleischreiche Kost) immer wieder
Blutbestandteile im Darm gefunden werden, die zu einer unnötigen Verunsicherung
führen können.
Besser sind Tests, bei denen mittels so genannter Antikörper direkt
der rote Blutfarbstoff des Menschen im Stuhl nachgewiesen wird. Studien
konnten zeigen, dass hiermit im Vergleich zum Haemoccult-Test etwa doppelt
soviel Fälle von Dickdarmkrebs - meist noch in frühen Stadien
- erkannt werden können. Auch die oben erwähnten Vorstufen, die
Polypen, werden in vielen Fällen erkannt. Ein weiterer Vorteil des
Tests ist, dass keinerlei Diät eingehalten werden muss, wie das beim
herkömmlichen, chemischen Test über 6 Tage der Fall ist.
Der Test sollte ab dem 45. Lebensjahr einmal jährlich aus zwei Proben
eines Stuhlgangs durchgeführt werden. Falls mit 55 Jahren eine Dickdarmspiegelung
durchgeführt wurde und diese einen unauffälligen Befund ergab,
kann in den darauf folgenden 5 Jahren auf den Blut-im-Stuhl-Test verzichtet
werden.
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Untersuchungen in der Schwangerschaft
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Sehr geehrte Patientin,
Im Folgenden möchten wir Sie über die wichtigsten Punkte informieren,
die nach unserem Dafürhalten für einen problemlosen Verlauf der
Schwangerschaft wesentlich sind.
Frauenärztliche Untersuchung:
Eine frauenärztliche Untersuchung sollte in ca. 4-wöchigem Abstand
bis zur 32. Schwangerschaftswoche, danach im 2-wöchigen Abstand bis
zur Entbindung durchgeführt werden. Bitte nehmen Sie die entsprechenden
Termine regelmäßig wahr, sie dienen dazu, einen problemlosen
Verlauf Ihrer Schwangerschaft zu gewährleisten.
Zwischen der 9. und 14. Schwangerschaftswoche, der 19. und 22. Schwangerschaftswoche,
und der 29. und 32. Schwangerschaftswoche ist in den meisten Fällen
eine Ultraschalluntersuchung vorgesehen.
Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fallen
eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig
bemerkt werden, um gegebenenfalls eine entsprechende Diagnostik oder Therapie
einleiten zu können.
Blutgruppenbestimmung
Zu Beginn der Schwangerschaft sollte eine Bestimmung der Blutgruppe und
des Rhesusfaktors (falls noch nicht bekannt), sowie die Durchführung
eines Antikörpersuchtests erfolgen, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit
zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Der Antikörpersuchtest
wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche wiederholt, um zu überprüfen,
ob in der Zwischenzeit eine Blutgruppenunverträglichkeit aufgetreten
ist.
Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal Rhesus negativ festgestellt wurde,
erhalten Sie in der 28. Schwangerschaftswoche eine Spritze, die Antikörper
gegen das kindliche Rhesusantigen enthält (Anti-D), um einer möglichen
Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind vorzubeugen.
Sollte bei Ihnen eine Fruchtwasserspiegelung (Amniozentese) notwendig sein
oder Blutungen auftreten, erhalten Sie die Spritze auch zu einem anderen
Zeitpunkt. Durch diese Spritze wird Ihr Antikörpersuchtest positiv,
doch zeigt dies lediglich die Wirkung der Spritze an und bedeutet keine
Gefahr für Ihr Kind.
Infektionsverhütung
Zu Beginn der Schwangerschaft wird eine weitere Blutuntersuchung vorgenommen,
die feststellt, ob Sie gegenüber einer Infektion mit dem Rötelnvirus
immun sind. Dies ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus
in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann.
Ebenso wird ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen und auf
Chlamydien untersucht, da eine Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft
ungünstig beeinflussen kann.
Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt,
die eine mögliche bestehende Infektion mit dem Hepatitis B-Virus aufdecken
soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung
Ihres Kindes führen.
Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung
auf HIV (AIDS-Virus) durchführen zu lassen, da diese Infektion bei
Eintritt einer Schwangerschaft erfahrungsgemäß nie gänzlich
auszuschließen ist. Ebenso haben Sie Anspruch auf einen Test zum Ausschluss
einer Lues (Syphilis).
Wichtige zusätzliche Hinweise
Die genannten Untersuchungen dienen dazu, eine möglichst gute und
ungestörte Entwicklung Ihres Kindes zu gewährleisten. Trotzdem
ist es wichtig, dass auch Sie durch eine gesunde Lebensweise und Ernährung
(vor allem kein Alkohol, kein Nikotin, keine entbehrlichen Medikamente,
keine Röntgenuntersuchung, ausgewogene Mischkost) zu einem guten Verlauf
Ihrer Schwangerschaft beitragen. Insbesondere sollten Sie bedenken, dass
Ihr Kind viele Substanzen aufnimmt, die sich im mütterlichen Kreislauf
befinden. Gleichzeitig wird das Kind durch den mütterlichen Kreislauf
ernährt, wodurch sich bei Schwangeren ein erhöhter Bedarf an Vitaminen
und Spurenelementen ergibt. Bei ausgewogener Ernährung kann auch der
zusätzliche Bedarf des Kindes in der Regel abgedeckt werden. Nicht
selten entwickelt sich jedoch ein Mangel, insbesondere hinsichtlich Eisen,
Jod oder Folsäure. Bei eintretenden Mangelzuständen wird Ihnen
daher ein Präparat verordnet, welches diesen Mangel beheben kann. Eine
prophylaktische Verordnung auf Kassenrezept ist jedoch nicht in jedem Fall
möglich. Falls Sie eine solche Medikation wünschen, müsste
diese von Ihnen selbst bezahlt werden.
Allgemein empfohlen wird die prophylaktische Gabe von 0,4 mg Folsäure
pro Tag in den ersten drei Monaten zur Senkung der Häufigkeit von "offenem
Rücken“ (spina bifida), sowie die Einnahme von täglich 200
Mikrogramm Jodid zum Schutz vor angeborenem kindlichem Kropf.
Weitere Untersuchungen
1. Stoffwechsel:
Spurenelemente und Vitamine
Das im Mutterleib wachsende Kind hat einen besonders hohen Bedarf an verschiedenen
Spurenelementen, insbesondere jedoch an Eisen, Jod und Folsäure. Eine
Ergänzung der Aufnahme von Eisen, Jod und Folsäure kann in der
Schwangerschaft demnach sinnvoll sein. Auf Wunsch werden wir Ihnen die entsprechenden
Präparate zur Vorsorge gerne verordnen.
Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft
Im Rahmen der Schwangerschaft kann eine Zuckerkrankheit auftreten, die sich
nach der Entbindung meist wieder bessert (Gestationsdiabetes). Im Rahmen
der Routineuntersuchungen werden ca. 20% dieser Erkrankungen nicht erkannt.
Durch die erhöhten Blutzuckerspiegel kann sich beim Kind eine erhöhte
Rate von Missbildungen ergeben, ein zu großes Herz, ein zu großes
Kind oder in Extremfällen ein Absterben des Kindes im Mutterleib. Wir
empfehlen Ihnen daher die Durchführung eines Zuckerbelastungstests
zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche, um diese Erkrankung auszuschließen.
2. Störung der Erbanlagen
Abhängig vom Alter der Mutter besteht ein gewisses Risiko, dass Ihr
Kind unter einer Chromosomenstörung leidet. Die häufigste Chromosomenstörung
bei ungeborenen Kindern ist eine Trisomie 21, die sich beim Kind als "Down-Syndrom"
äußert. Das Risiko beträgt bei einer 20-jährigen Mutter
eine von 1100 Schwangerschaften, bei einer 35-Jährigen jedoch schon
eine von 300 und bei einer 40-jährigen Frau bereits eine von 68.
Durch eine Fruchtwasseruntersuchung (medizinisch "Amniozentese")
oder eine so genannte Chorionzottenbiopsie (CVS) kann das Vorhandensein
einer kindlichen Chromosomenstörung sicher ausgeschlossen werden. Diese
Untersuchung wird von den gesetzlichen Krankenkassen für jede Schwangere
Über 35 Jahre bezahlt. Eine Fruchtwasseruntersuchung/CVS birgt jedoch
auch Gefahren für das Kind in sich: bei jeder 100. bis 200. Untersuchung
kommt es zu vorzeitigen Wehen und einer Fehlgeburt. Daher sollte möglichst
nur dann eine Fruchtwasseruntersuchung/CVS durchgeführt werden, wenn
Ihr persönliches Risiko hoch ist, dass Ihr Kind an einer Chromosomenstörung
leidet. Das Kriterium "über oder unter 35 Jahre " zur Entscheidung
für oder gegen eine Fruchtwasseruntersuchung/CVS inzwischen als überholt.
Mit Hilfe von Ultraschalluntersuchungen des Kindes und gleichzeitigen Hormonuntersuchungen
im mütterlichen Blut ist es heute möglich, gezielt diejenigen
Frauen mit hohem Risiko zu erkennen und dabei 95 % aller Trisomie-21-Fälle
zu entdecken. Hierfür muss nur bei etwa 5 % aller Frauen eine Fruchtwasseruntersuchung
durchgeführt werden.
Folgende Verfahren stehen zur Verfügung:
Das sogenannte "Ersttrimester-Screening" in der 12. bis
14. SSW.
Hierbei wird durch den Frauenarzt die sogenannte "Nackentransparenz"
(NT) bei Ihrem Kind gemessen und der Wert mit zwei Hormonuntersuchungen
PAPP-A und freies -hCG kombiniert.
Wie eine solche NT-Messung aussieht, ist hier in der Abbildung dargestellt.
Mit Hilfe dieser Technik können, sofern die Untersuchung zusammen mit
den zwei Hormonwerten kombiniert wird, etwa 86-89 % aller Kinder mit Trisomie
21 erkannt werden.
Ab der 15. SSW stehen für die Risikoabschätzung im Zweittrimester-Screening
der sogenannte "Triple-Test" und neuerdings der "Quadruple-Test"
zur Verfügung. Beide Verfahren sind nicht ganz so genau wie das Ersttrimester-Screening.
So werden durch den "Triple-Test" 69 % und durch den "Quadruple-Test"
ca. 81% aller Trisomie-21-Fälle erkannt.
Die höchste Aussagekraft haben neue Verfahren, bei
denen das Risiko im Ersttrimester-Screening mit dem Quadruple-Test ab der
15. SSW kombiniert wird (das sogenannte "integrierte Screening").
Die Erkennungsrate beträgt etwa 95 %.
Bitte beachten Sie, dass bei allen genannten Screening-Verfahren ein persönliches
Risiko ermittelt wird, welches anzeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit
ist, dass Ihr Kind an einer Trisomie 21 leidet. Bei hohen Risiken (1:300
oder höher) wird dann zur weiteren Abklärung eine Fruchtwasseruntersuchung
oder CVS angeraten. Aus dem entnommenen Fruchtwasser können die kindlichen
Chromosomen untersucht werden und dann eine genaue Aussage getroffen werden,
ob eine Chromosomenstörung vorliegt oder nicht.
3. Infektionen
Verschiedene Infektionskrankheiten können wahrend der Schwangerschaft
und bei der Entbindung zu Problemen bzw. zu Störungen der Entwicklung
des Kindes führen. Wichtig ist, dass viele dieser Infektionen, wie
z. B. Infektionen mit Zytomegalievirus oder mit Toxoplasmose, sowie mit
B-Streptokokken in der Schwangerschaft ohne Symptome oder symptomarm verlaufen,
so dass sie nicht akut bemerkt werden.
Trotzdem können solche Infektionen zu einer Schädigung des Kindes
führen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Infektionserreger:
Zytomegalie-Virus-Infektion
Die Zytomegalie-Virus-Infektion ist die häufigste Infektion in der
Schwangerschaft, die jährlich in 1 bis 4 Prozent zu primären Infektionen
bei empfänglichen, d.h. Antikörper-negativen schwangeren Patientinnen
führt. Ca. 10% der betroffenen Kinder zeigen bei der Geburt oder später
Infektionssymptome, bei 10 - 15% der Kinder kommt es zu Spätschäden.
Die Symptome des Kindes können ernsthaft sein und von Verkalkungen
des Gehirns bis hin zu einer Wachstumsstörung des Gehirns, einer Entzündung
der Netzhaut oder Taubheit reichen.
Hauptansteckungsquelle für junge Schwangere ist ein längerfristiger
Intimkontakt mit einem Zytomegalie-Antikörper-positiven Partner über
Speichel und Genitalsekrete. Die Frauen mittleren Alters in Deutschland
stecken sich hauptsächlich über virushaltigen Speichel und Urin
symptomloser Säuglinge und Kleinkinder an. Ca. 60% der deutschen Frauen
im gebarfähigen Alter haben die Infektion durchgemacht und besitzen
Antikörper, so dass keine Erstinfektion mehr stattfinden kann. Ca.
40% der Frauen haben noch keine Infektion durchgemacht. Im Allgemeinen sind
Schäden des Kindes nur bei der Erstinfektion der Mutter in der Schwangerschaft
zu erwarten.
Die serologische Untersuchung (IgG- und IgM-Nachweis) sollte in der Frühschwangerschaft
erfolgen. Falls dann keine Antikörper nachweisbar sind, wird eine weitere
Kontrolluntersuchung in der 20.-24. SSW empfohlen.
Varizella-Zoster-Virus (Windpocken)
Eine Windpockeninfektion kann in der Frühschwangerschaft (bis ca. 23.
Woche) zu einem so genannten kongenitalen Varizellen-Syndrom (Hautnarben,
Gliedmassenveränderungen, geringes Geburtsgewicht, Lähmungen u.a.)
führen, welches mit einer Häufigkeit von ca. 1.2% bei den erkrankten
Patientinnen auftritt.
Auch bei einer erstmaligen Windpockeninfektion der Mutter kurz vor der Geburt
kann es beim Kind zu einer schwer verlaufenden Infektion, ggf. auch mit
Folgeschäden, kommen. Auch hier sind Schwangere, die die Erkrankung
schon durchgemacht haben, geschützt. Dies ist bei ca. 94% aller Schwangeren
der Fall. Bei nicht geschützten Schwangeren, die Kontakt mit Windpockenpatienten
haben, kann der Erkrankung durch die rechtzeitige Gabe eines Immunglobulins
in ca. 50% vorgebeugt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, den Immunstatus
zu bestimmen, falls sich die Schwangere oder deren Mutter nicht an Varizellen
erinnern. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten Sie Kontakt mit an Windpocken
erkrankten Kindern und Erwachsenen meiden. Im Allgemeinen besteht Ansteckungsgefahr
einige Tage vor Auftreten der Bläschen bis zum Eintrocknen der Pusteln.
Ringelröteln (Parvovirus B19)
Wichtig zu wissen ist, dass die Ringelrötelninfektion im Erwachsenenalter
in mehr als 60% ohne charakteristische Symptome verläuft. Daher kann
die Infektion nur serologisch (IgG- und IgM-Antikörperbestimmung) erkannt
werden, so auch in der Schwangerschaft. Die Ringelröteln werden durch
ein Virus (Parvovirus B19) verursacht. Es handelt sich ebenso wie bei den
Windpocken um eine Tröpfcheninfektion. Auch hier sind Patientinnen,
die die Infektion bereits durchgemacht haben (ca. 60%) vor einer Erkrankung
in der Schwangerschaft geschützt. Bei nicht geschützten Patientinnen
besteht ein erhöhtes Risiko für fetale Komplikationen (ausgeprägte
Anämie und Wassersucht), die ohne Blutaustausch zum Absterben der Frucht
führen können, insbesondere zwischen der 14. und 28. Schwangerschaftswoche.
Da das Ansteckungsrisiko vor Beginn des Exanthems (Hautausschlag) am höchsten
ist und im Erwachsenenalter die Infektion atypisch verläuft, kann man
sich vor einer Infektion meist nicht erfolgreich schützen. Daher sollte
der Immunstatus bei Beginn der Schwangerschaft bekannt sein.
Toxoplasmose
Diese Infektion, die hauptsächlich durch Katzenkotkontakt und Genuss
von rohem Fleisch zustande kommt, führt bei gesunden Schwangeren selten
zu Symptomen. Bei Erstinfektion der Mutter kurz vor oder während der
Schwangerschaft können jedoch ohne Behandlung für das Kind schwerwiegende
Folgen auftreten, die von Verkalkungen im Gehirn mit möglichen Krampfanfällen
bis hin zum Wasserkopf oder zur Blindheit reichen. In Deutschland haben
ca. 35-40% aller schwangeren Patientinnen diese Infektion durchgemacht und
sind daher geschützt. Bei nicht geschützten Patientinnen sollte
eine Kontrolle in der Frühschwangerschaft, in der 18. Schwangerschaftswoche,
sowie in der 24.-28. und 33.-35. SSW erfolgen. Falls eine akute Infektion
festgestellt wird, wird eine Behandlung je nach Schwangerschaftsalter empfohlen.
Untersuchung auf Bakterien
Kurz vor der Geburt, ca. in der 38. Schwangerschaftswoche, kann durch die
Untersuchung eines Abstriches ausgeschlossen werden, dass sich in den Geburtswegen
Bakterien befinden, die Ihr Kind unter der Geburt infizieren können
und dann zu schweren Infektionen, wie z.B. zur Lungenentzündung beim
Kind führen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um B-Streptokken.
Falls diese bei Ihnen nachgewiesen werden, kann noch vor oder unter der
Geburt eine entsprechende Therapie erfolgen.
4. Ultraschalluntersuchungen
Ihr Frauenarzt ist bemüht, neben schweren Entwicklungsstörungen
auch eventuelle grobe kindliche Fehlbildungen durch Ultraschall zu erkennen.
Es gibt jedoch auch Fehlbildungen, die durch Ultraschall überhaupt
nicht oder nur schwer erkennbar sind. Schwer erkennbare Fehlbildungen werden
- wenn überhaupt - oft nur durch eine spezielle Ultraschall-Feinuntersuchung
entdeckt, welche spezialisierte Frauenärzte am besten in der 20. bis
22. Schwangerschaftswoche durchführen.
Eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung in der 36. Schwangerschaftswoche
ist sinnvoll, um die Lage des Kindes im Mutterleib vor der Geburt zu bestimmen,
sowie zur Beurteilung der Plazenta und zur Bestimmung des Verhältnisses
von Fruchtwassermenge zu Kindsgröße. Eine solche Untersuchung
hilft, eventuell unter der Geburt auftretende Komplikationen zu vermeiden.
Falls Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir werden Sie stets
nach dem neuesten Stand der medizinischen Kenntnisse beraten.
Und bitte nie vergessen: Jeder ist für sich selber zuständig - der Arzt ist für das Wissen um Gesundheit und heilung zuständig - die Krankenversicherung ist für Geld zuständig.
Der Arzt richtet sich nach Ihnen - und dies hat auch die Versicherung zu tun - falls der Eindruck entstehen sollte, dass dies nicht so ist: mahnen Sie es dort an, wo das Problem auftaucht.
Ich wünsche eine gute und stabile Gesundheit!
Wer andere beherrscht, ist mächtig
wer sich beherrscht, ist mächtiger
Laotse